Expatriates in Indien: Visum, Arbeitskultur, Sozioökonomie und Gehaltsabrechnung

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Indien ist das zweitbeliebteste Ziel für Expatriates, welche in aufstrebenden Märkten arbeiten wollen. In den letzten Jahren haben sich Indiens schnell wachsende Infrastruktur-, Industrie- und Dienstleistungssektoren für wachsende Auslandsinvestitionen und multinationale Unternehmen weiter geöffnet.

Diese Entwicklung hat zu zahlreichen Beschäftigungsmöglichkeiten für qualifizierte ausländische Arbeitskräfte geführt. Dementsprechend haben insbesondere Arbeitsplätze in Verwaltungsaufgaben und im Bau- und Ingenieurwesen, gefolgt von Telekommunikation, IT und Finanzdienstleistungen, ausländische Fachkräfte nach Indien gelockt.

Da durch die wachsende ausländische Finanzierung vermehrt ausländische Fachkräfte eingestellt wurden, haben sich auch Indiens Lebens- und Arbeitsverhältnisse den globalen kulturellen Standards angepasst. Dies gilt insbesondere für Tier-1 Städte, in denen Sonderwirtschaftszonen, Industrie- und Softwareparks, sowie Unternehmenssitze günstige Bedingungen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze mit internationalen Profilen geschaffen haben.

Folglich wird das Lebens- und Arbeitsumfeld Indiens, sowie die HR- und Gehaltsabrechnungsgesetze für Ausländer in Indien kurz analysiert.   

Registrierung eines indischen Arbeitsvisums   

Die erste Anlaufstelle für Expatriates, welche zum ersten Mal in Kontakt mit der indischen Bürokratie kommen, ist meistens das Foreign Regional Registration Office (FRRO).

Folgende Dokumente werden üblicherweise für die FRRO-Registrierung von Ausländern, welche sich mit einem Langzeitvisum (mehr als 180 Tage) in Indien aufhalten, benötigt:

  • Antragsformular in vierfacher Ausfertigung (Form A);
  • Reisepass und Visum im Original;
  • Vier Passfotos;
  • Aufenthaltsnachweis in Indien; und,
  • Kopie des Arbeitsvertrags und Vereinbarungserklärungen des Arbeitgebers.

Der Visumsinhaber muss üblicherweise folgende Dokumente bereitstellen:

  • Ein vollständig ausgefülltes Visa-Antragsformular;
  • Sechs Passfotos des Antragsstellers;
  • Eine Kopie der Fotoseite des Reisepasses;
  • Eine Kopie der Visaseite des Reisepasses;
  • Adressnachweis; z.B. Personalausweis oder Betriebskostenabrechnung aus dem Heimatland des Antragstellers;
  • Eine notariell beglaubigte Kopie des Mietvertrags oder eines C-Formulars eines Hotels; und,
  • Visa-Registrierungsgebühren.

Der Arbeitgeber muss üblicherweise folgende Dokumente bereitstellen:

  • Zwei Kopien eines Erlaubnisschreibens, in dem die Genehmigung der Visumregistrierung des Antragsstellers beantragt wird;
  • Zwei Kopien eines Sponsorenschreibens, in dem die Verantwortung für die Aktivitäten des Antragsstellers in Indien erläutert wird und welches verspricht, den Antragssteller auf Kosten des Unternehmens zurückzuführen, sollte ein unangemessenes Verhalten auftreten;
  • Zwei Kopien eines Briefes, welcher den Wohnsitz des Visumsinhabers in Indien bestätigt;
  • Zwei Kopien des Arbeitsvertrages, in dem das monatliche Gehalt, die Position, die Beschäftigungsdauer etc. festgelegt sind; und,
  • Die Gründungsurkunde des Unternehmens.

Alle Dokumente, mit Ausnahme der Gründungsurkunde, müssen original, mit Briefkopf des Unternehmens, von einem leitenden Angestellten unterschrieben und mit dem amtlichen Stempel des Unternehmens versehen sein.

Sobald das FRRO die oben genannten Dokumente anerkannt hat, wird eine Aufenthaltsgenehmigung für den Aufenthalt in Indien ausgestellt.

Arbeitskultur und Geschäftsetikette in Indien

In Indien sind die Positionen oft hierarchisch, mit klaren Grenzen zwischen den Managementebenen, gegliedert.

Die Geschäftsetikette Indiens ist eine Kombination aus westlichen und östlichen Praktiken, wobei lokale Gewohnheiten die Beziehungen beeinflussen. Diese müssen für erfolgreiche Geschäftsinteraktionen in Betracht gezogen werden.

Außerdem ist es in Diskussionen und anderen Geschäftsinteraktionen mit indischen Kollegen wichtig, gegenseitig die Ehre, sowie den Status und das Fachwissen anzuerkennen.

Indiens ausländische Bevölkerung

Eine Untergliederung der Bedingungen für in Indien arbeitende Ausländer in verschiedene Nationalitäten gibt es nicht (ausgenommen Personen aus Nachbarländern, welche als Flüchtlinge oder Wirtschaftsmigranten in Indien niedergelassen haben).  Der von der indischen Regierung hoch angesetzte Mindestlohn von 25.000 US-Dollar (Gehalt und Zulagen) für Ausländer, die ein Arbeitsvisum beantragen, sichert der kleinen ausländischen Bevölkerung hochrangige und spezialisierte Positionen zu.

Dieser Mindestlohn gilt jedoch nicht für Ausländer, welche als Sprachlehrer, Übersetzer, ethnische Köche, Botschaftspersonal oder Akademiker in zentralen Hochschuleinrichtungen beschäftigt sind.

Sicherheit in Indien

Indiens allgemeines Sicherheitsniveau variiert stark von Ort zu Ort. Gewöhnlicherweise werden Expats nicht von Gewalttaten betroffen, dennoch sollten sie sich vor Kleinverbrechen, Taschendiebstahl und Betrug schützen. Frauen, wenn sie alleine reisen, sollten insbesondere nachts vorsichtig sein. Indien wird von Terrorismus bedroht, weswegen Ausländer in den großen Städten und insbesondere in Regierungsgebäuden, Hotels, Sportstätten, Einkaufszentren, Transportzentren und Kultstätten robuste Sicherheitskontrollen vermerken können.

Bildungsqualität in Indien

Die meisten ausländischen Familien schicken ihre Kinder auf private oder internationale Schulen. Lehrplan, Lernumgebung, Unterrichtsphilosophien und Gebühren der Einrichtungen variieren stark und Eltern sollten eine Schule auswählen, welche ihrem Budget und ihren Erwartungen entspricht. Internationale Schulen sind am teuersten und Expatriates sollten sicher gehen, dass sie von ihrem Arbeitgeber eine angebrachte Zulage erhalten, um diese Kosten tragen zu können.

Gesundheitsversorgung

Indiens öffentliche Krankenhäuser beschäftigen häufig gut ausgebildete, englischsprachige Ärzte und Krankenschwestern. Aufgrund des Mangels an Ausstattung, Geld und Personal sowie der damit zusammenhängenden Überfüllung der öffentlichen Krankenhäuser, entscheiden sich Einheimische sowie Auswanderer jedoch, wenn möglich, für eine private Versorgung. Expatriates, welche nach Indien immigrieren, sollten einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherstellen.

Einstellung von Haushaltshilfen in Indien

Die meisten Einheimischen stellen Haushaltshilfen, wie Köche, Reinigungskräfte und Fahrer ein. Expatriates sollten dabei jedoch einige Faktoren beachten. Dazu gehört zum Beispiel die Auswahl der richtigen Quelle: lokale Agenturen, welche möglicherweise illegal arbeiten und nur muttersprachliches Personal beschäftigen; lokale Agenturen, welche sich auf Expatriates konzentrieren, wie Domesteq; oder internationale Gruppen.

Aufgrund des hohen Angebots an Arbeitskräften in Indien, gehören Sprachkenntnisse und Identitätsprüfung zu wichtigen Erwägungen bevor man eine Haushaltshilfe einstellt.

Hausangestellte können Teilzeit oder Vollzeit arbeiten oder sogar im Haus der Expatriates leben. Bei der Einstellung von Hausangestellten sollten Expatriates den Hintergrund und die Identität der einzustellenden Person, entweder über die Rekrutierungsagentur bzw. den Vermittler oder über die Registrierung bei der örtlichen Polizeistation, prüfen.

Sozialversicherungspflichten für Expatriates in Indien

Indiens Sozialversicherungssystem bietet Arbeitnehmern in Fabriken und „versicherten Einrichtungen“ (definiert als Betriebe mit 20 oder mehr Beschäftigten) einen Rentenanspruch. Das System unterliegt dem Employees Provident Fund und dem Miscellaneous Provisions Act 1952 (PF-Gesetz).

2008 wurde das PF-Gesetz geändert, um eine neue Kategorie, namens International Workers („IW“), aufzunehmen. Diese Kategorie wird wie folgt definiert:

Ein indischer Arbeitnehmer, welcher in einem Land gearbeitet hat oder arbeiten wird, mit dem Indien ein Sozialversicherungsabkommen (SSA) abgeschlossen hat und dazu berechtigt ist, die Leistungen des Sozialversicherungssystems des jeweiligen Landes in Anspruch zu nehmen.

Ein Arbeitnehmer, welcher nicht als indischer Arbeitnehmer zählt, keinen indischen Pass hat und für eine indische „versicherte Einrichtung“ arbeitet.

Internationale Arbeitskräfte in Indien – Qualifikationen und Benefits

Das Employee Provident Fund-System von 1952 sowie das Employee Pension Program von 1995 wurden 2008 jeweils um die Rubrik „internationale Arbeitnehmer“ erweitert. Eine Ausnahme von der Rubrik sind die sogenannten „ausgenommenen Arbeitnehmer“.

Ein ausgenommener Arbeitnehmer ist ein „freistehender Arbeitnehmer“, welcher in Indien beschäftigt ist, der jedoch, gemäß den Bestimmungen eines Sozialversicherungsabkommen zwischen seinem Heimatland und Indien, zu dem Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes beiträgt.

Ein „freistehender Arbeitnehmer“ ist ein internationaler Arbeitnehmer, der kein indischer Angestellter ist und über die Bestimmungen eines zwischen dem Heimatland und Indien unterzeichneten Sozialversicherungsabkommens zum Sozialversicherungssystem des Herkunftslandes beiträgt. Eine solche Person ist für einen bestimmten Zeitraum von einem Beitrag zum indischen Sozialversicherungssystem befreit.

Beiträge und Benefits

Ein vor dem 1. September 2014 in Indien beschäftigter internationaler Arbeitnehmer muss mit 12 Prozent seines Gehalts dem Provident Fund Programm beitragen. Der Arbeitgeber wird den gleichen Beitrag von 12 Prozent leisten, wobei 3,67 Prozent dem Provident Fund Program und 8,33 Prozent dem Rentenfond zugeteilt werden.

Ein internationaler Arbeitnehmer, welcher am 1. September 2014 oder später beigetreten ist und ein monatliches Gehalt von mehr als 250 US-Dollar (15.000RS) erhält, ist nicht verpflichtet Mitglied der Pensionskasse zu werden. Der kumulierte Beitrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber beträgt 24 Prozent des Monatsgehalts und geht an den Provident Fund.

Internationale Arbeitnehmer können nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Indien Anspruch auf den Provident Fund erheben. Die Berechtigung zur Teilnahme an dem Fond hängt von dem Herkunftsland des Arbeitnehmers ab. Länder, welche mit Indien ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben, unterliegen anderen Bedingungen als jene, die kein Abkommen mit Indien haben. Die „Totalization of Period“-Klausel eines Sozialversicherungsabkommens ermöglicht es die Deckungsdauer im indischen Sozialversicherungssystem und diese im Heimatland zu aggregieren, und dadurch die Berechtigung zur Altersvorsorge zu bestimmen.

Arbeitsverträge in Indien

Die indischen Arbeitsgesetze erfordern nicht zwingend einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Dies kann in regionalen Gesetzen jedoch anders geregelt sein. Um Unklarheiten zu vermeiden wird jedoch dringend empfohlen die Beschäftigungsbedingungen zu verhandeln und in einem Vertrag festzuhalten. Indische Arbeitsverträge enthalten üblicherweise folgende Informationen:

  • Angaben zu den beteiligten Parteien;
  • Jobbeschreibung;
  • Probezeit, falls vorhanden;
  • Details zum Gehalt;
  • Arbeitsadresse;
  • Datum des Arbeitsbeginns;
  • Vertragsart, unbefristet oder befristet;
  • Sonstige Leistungen;
  • Bestimmungen zu Abwesenheit;
  • Kündigungsfrist;
  • Kündigungsbedingungen; und,
  • Restriktive Klauseln wie Wettbewerbsverbot, Abwerbeverbot, Vertraulichkeit von Informationen und Geschäftsgeheimnisse.

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