Indiens E-Commerce-Markt im Wachstum

Posted by Written by Vasundhara Rastogi Reading Time: 4 minutes

Die neuesten Daten, die von NASSCOM präsentiert wurden, zeigen, dass Indiens Online-Marktanteil im vergangenen Jahr um 19% gestiegen ist und 2017, geschätzte 33 Milliarden US-Dollar Umsatz, erreichte.

In diesem Artikel diskutieren wir einige der wichtigsten Faktoren, welche die Dynamik zugunsten des E-Commerce Marktes in Indien beeinflussen, sowie wichtige rechtliche und regulatorische Überlegungen, für E-commerce Unternehmen.

Indiens wachsender E-Commerce-Bereich

Durch bedeutende Verbesserungen der Technologie und das rasche Wachstum des digitalen Zahlungsverkehrs in den letzten drei Jahren, stiegen die Zahl der Online einkaufenden Inder. Allein im Jahr 2016 haben über 69 Millionen Inder ihre Kleidung und Accessoires, Bücher, Handys, Laptops und andere elektronische Geräte, online gekauft.

Der Markt soll bis 2020 einen Wert von 63,7 Milliarden US-Dollar (rund 60 Milliarden Euro) erreichen – dank der technologischen Transformation, die durch den zunehmenden Einsatz von Smartphones und Tablets und einem verbesserten Zugang zum kostengünstigen Internet erreicht wird.

Die wachsende Popularität von Online-Verkaufsplattformen und die geringen Investitionsrisiken bieten den traditionellen Einzelhändlern enorme Chancen. Führende Unternehmen in der Modeindustrie wie H & M und Zara sehen E-Commerce, bereits als zusätzlichen Vertriebskanal.

Obwohl Online-Verkäufe eine wichtige Strategie für Unternehmen sind, um die Kundenbasis zu erweitern, müssen die folgenden Markttrends und -probleme berücksichtigt werden, hinsichtlich Indiens E-Commerce-Branche.

 

E-Commerce Perfromances in den regionalen Märkten Indiens

Bezogen auf den Gesamtumsatz und den Umsatz sind Tier-I Städte wie Delhi, Mumbai, Bangalore und Kolkata, führende Märkte für Online-Verkäufer. Acht von zehn Bestellungen kommen aus diesen Städten.
Delhi NCR zum Beispiel ist die größte Online-Einkaufsstadt – sie macht ein Drittel der gesamten Online-Einkäufe des Landes aus, kurz gefolgt von Mumbai.

Es leben jedoch 75 % der indischen Bevölkerung in Städten außerhalb der Metropole, deren Potential nicht ignoriert werden darf.

Darüber hinaus entwickeln sich diese ländlichen Städte und niedrigen Tier Cities, schnell zu vielversprechenden Märkten für den Online-Einzelhandel – angetrieben von steigenden verfügbaren Einkommen, dem Zugang zum Internet, der Smartphone-Nutzung und einer von den globalen Verbrauchertrends beeinflussten, jungen Bevölkerung.

Im Bewusstsein dieser Markttrends setzen Online-Händler bereits Strategien zur Diversifizierung ihrer Kundenbasis ein. Dazu gehören Kunden in ihrer Muttersprache anzusprechen, attraktive Rabatte und Cash-Back-Angebote zu geben, sowie die Implementierung von Loyalitätsprogrammen zur Kundenbindung.

Doch auch wenn es wichtig ist, die Kundenbasis zu maximieren, ist es wichtig, dass Online-Einzelhändler die spezifischen Anforderungen der Tier-I Städte berücksichtigen, um die Wachstumsdynamik aufrechtzuerhalten. Dazu gehören die Entwicklung von erweiterten und schnelleren Zustellungsoptionen, eine bessere Personalisierung von Produkten, reibungslosere Check-out-Prozesse und insgesamt eine bessere Benutzererfahrung.

Zahlungspräferenzen in Indien

Indien ist überwiegend eine Bargeld Landschaft. Trotz staatlich gelenkter Initiativen wie „Digital India“, Jan Dhan Yojana-Aadhaar-Mobile (JAM) und der Demonetisierung, die zum Teil darauf ausgerichtet waren, eine weniger liquide Wirtschaft zu fördern, zieht ein Großteil Indiens weiterhin den Bargeldhandel vor.

Während Delhi, Mumbai, Bangalore, Hyderabad und Kolkata einen Anstieg der digitalen Zahlungen zu verzeichnen haben, müssen niedrige Tier – Städte, noch auf diese Selbstverständlichkeit warten. Insgesamt werden 60 % der gesamten E-Commerce-Zahlungen in Indien, weiterhin per Nachnahme (COD) getätigt.

Trotz verbleibendem Widerwillen völlig bargeldfrei zu werden, entwickelt sich Indiens digitale Zahlungsinfrastruktur weiter und möchte die Bedenken der indischen Benutzer, in Bezug auf Sicherheit, Bequemlichkeit und Zugänglichkeit, zerstreuen. Dies zeigt sich an der Vielzahl von Start-ups, in Indiens Finanztechnologie-Sektor: Mehr als 600 neue Unternehmen sind in den Bereichen Kreditvergabe, Zahlungsverkehr, Versicherung und Handel entstanden.

Regulierungslandschaft für E-Commerce-Firmen in Indien

In Indien variieren die rechtlichen und Compliance Aspekte im Zusammenhang mit E-Commerce je nach Geschäftsmodell. Um ein E-Commerce-Geschäft zu starten, müssen Unternehmen die folgenden rechtlichen und regulatorischen Implikationen beachten:

Geschäftslizenz für Online-Firmen

Online-Shops in Indien müssen sich relevante Lizenzen und Registrierung von Bundes- und Landesbehörden genehmigen lassenn, bevor sie ihre Online-Präsenz aufbauen können.
Einige der wichtigen Lizenzen sind:

  • Steuerregistrierung;
  • Registrierung von Einzelunternehmen;
  • Geschäfte und Betriebsregistrierung;
  • Registrierung im Rahmen der Sozialversicherungsgesetzgebung; und
  • Partnerschaftsregistrierung (falls zutreffend)

Unterschiedliche E-Commerce-Dienste, erfordern unterschiedliche Lizenzen und Registrierung in Indien. Daher ist es für Online-Unternehmen ratsam, professionelle Unterstützung zu suchen oder ihre rechtlichen Verpflichtungen, an Dritte auszulagern.

Geistiges Eigentum

Da E-Commerce-Plattformen ständig wertvolles geistiges Eigentum (Intellectual Property, IP) in Form von neuer Technologie, Branding, Design, Software und anderem Formen generieren, ist es für solche Unternehmen absolut notwendig, ihre IP-Rechte und Eigentumsverhältnisse zu verstehen und auf dem Laufenden zu bleiben, bezüglich der neuesten regulatorischen Änderungen.

IP-Verstöße sind ein häufiges Problem für E-Commerce-Unternehmen, da es schwierig ist, mögliche Verstöße, weltweit zu überwachen.

Um Online-Unternehmen vor anonymen IP-Verletzern zu schützen, erlaubt das indische Gesetz Unternehmen, gemäß einer Bestimmung, „John Doe“ genannt, einen möglichen IP-Verlust durch Kopieren und Veröffentlichen, auch gegen eine unbekannte Person zu schützen.

Darüber hinaus verfügt Indiens Poliziebehörde über eine “Cyber-Zelle”, um Probleme im Zusammenhang mit der Cyber-Sicherheit anzugehen. Angelegenheiten wie Hacking, Virenverbreitung, Softwarepiraterie, Kreditkartenbetrug und Phishing, können mit Hilfe dieser Zelle erfasst werden.

 

Online-Datenschutz

Online-Verkäufe erfordern einen Austausch personenbezogener Daten vom Käufer an den Verkäufer. Daher ist es für Unternehmen sehr wichtig, auf die einschlägigen Datenschutz- und Datenschutzgesetze des Landes zu achten.

Die Nutzung personenbezogener Informationen im Internet in Indien, unterliegt dem Gesetz über Informationstechnologie (IT) aus dem Jahr 2000, während andere Aspekte von Online-Unternehmen durch Gesetze wie das Zahlungs- und Abrechnungssystem von 2007 und das Verbraucherschutzgesetz von 1986, abgedeckt werden.

Gemäß des IT-Gesetzes, sind Unternehmen, die online tätig sind, gesetzlich verpflichtet, eine eigene Datenschutz Satzung zu erlassen, angemessene Sicherheitsverfahren einzuhalten und von ihren Website-Nutzern eine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung ihrer personenbezogenen Daten einzuholen, bevor sie offengelegt werden. Darüber hinaus müssen Online-Plattformen ihren Nutzern eine Option in Bezug auf die Geheimhaltung von persönlichen Informationen bieten.

FDI-Vorschriften für E-Commerce

In Indien sind die Vorschriften für ausländische Direktinvestitionen (ADI) für E-Commerce nicht unkompliziert: Bis zu 100 % der automatischen Weiterleitung sind in Business-to-Business (B2B) -Firmen zulässig, aber FDI in Business-to-Consumer (B2C) -E-Commerce-Firmen ist dies nur unter bestimmten Umständen erlaubt. Dies hat zu innovativen und komplexen E-Commerce-Modellen geführt, um diese Beschränkungen zu überwinden.

Ein “Marketplace” -Modell (B2C-Modell) nach den Indischen Gesetzen erfordert, dass das Unternehmen nur ein Vermittler ist und kein von ihm verkauftes Inventar hält, wie dies beim “inventarisierten” (B2B) Modell der Fall ist.

Zusätzlich gelten bestimmte Bedingungen:

(i) Unternehmen dürfen nicht mehr als 1 Lieferantenkonto für mehr als 25 % des Umsatzes auf ihrem Marktplatz haben; und
(ii) Unternehmen dürfen den Verkaufspreis der verkauften Waren nicht direkt oder indirekt beeinflussen.

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