Mit einem Bein in Indien: Registrierung eines Verbindungsbüros

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DELHI – Ein Verbindungsbüro zu eröffnen ist typischerweise der erste Schritt ausländischer Firmen, dem Ziel näher zu kommen, Geschäftstätigkeiten im indischen Markt zu etablieren.  Diese Büros dürfen die Geschäftsaktivitäten der Stammfirma fördern und bewerben und sind der Kommunikationskanal zwischen der ausländischen Muttergesellschaft) und Unternehmen und Kunden in Indien. Zwar ist es dem Verbindungsbüro nicht möglich, direkt gewerbliche und industrielle Aktivitäten auszuüben oder Handel zu betreiben, jedoch fördern Liaison-Büros den Import/Export und erzeugen Marktchanchen für die Muttergesellschaft.

Ein Verbindungsbüro kann besonders effektiv sein, wenn die Firma direkt oder indirekt Exportaktivitäten nachgeht. Der FEMA (Foreign Exchange Management Act) regelt den Registrierungs- und Zulassungsprozess für die Eröffnung eines Verbindungsbüros oder einer Zweigstelle. Laut diesem Gesetz müssen ausländische Firmen eine spezielle Genehmigung von der Reserve Bank of India (RBI) erhalten um ein Verbindungsbüro etablieren zu dürfen. Anträge sind durch Einreichen des Formulars FNC (Antrag für die Eröffnung einer Zweigniederlassung / eines Verbindungsbüros in Indien) zu stellen.

Dieser Prozess dauert in der Regel 20 bis 24 Wochen und diese Genehmigung ist für eine Dauer von drei Jahren gültig, mit einer Option auf Verlängerung. Ein Unternehmen muss ferner folgende Voraussetzungen erfüllen, um sich für die Eröffnung eines Verbindungsbüros zu qualifizieren:

• Das Unternehmen muss nachprüfbar mindestens drei Jahre lang schwarze Zahlen im Herkunftsland geschrieben haben

• Das Unternehmen muss ein Nettovermögen von mindestens 50.000 US$ (38.000 EUR) besitzen – anhand der letzten geprüften Bilanz oder beglaubigten Kontoauszug  nachzuweisen

Falls ein Unternehmen diese Bedingungen nicht erfüllen kann, aber ein Tochterunternehmen einer Firma ist, die dies kann, dann ist es für die Muttergesellschaft möglich, eine Patronatserklärung für das Tochterunternehmen auszustellen. Dieses Tochterunternehmen muss die Gründungsurkunde oder den Vermerk inklusive der Satzung und eine Kopie der letzten geprüften Bilanz der Stammfirma einreichen. Das Verbindungsbüro muss auch eine PAN (Permanent Account Number) von der Steuerbehörde erhalten. Innerhalb von 30 Tagen nach der Gründung des Verbindungsbüros muss sich dieses im RoC (Registrar of Companies – Handelsregister) eintragen lassen indem Formular 44 auf dem Onlineportal des Ministry of Corporate Affair´s (Ministerium für Unternehmensangelegenheiten) ausgefüllt wird. Folgende Dokumente sind zusätzlich einzureichen:

• Eine Kopie des Statuts des Verbindungsbüros oder der Gründungsurkunde sowie der Satzung auf Englisch

•Die vollständige Adresse des Hauptsitzes (außerhalb Indiens)

•Name und Adresse des Verbindungsbüros in Indien

•Eine Liste der Direktoren

•Name und Adresse des offiziellen Repräsentanten der Firma in Indien

Das Verbindungsbüro muss jedes Jahr ein AAC (Annual Acitvity Certificate) bei der Reserve Bank of India (RBI) einreichen, die von einem Wirtschaftsprüfer erstellt wurde, um zu beweisen, dass die tatsächlichen Aktivitäten des Unternehmens der Satzung entsprechen. Ein AAC muss ferner beim Generaldirektorat für Einkommensteuer innerhalb von 60 Tagen nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingereicht werden.

 

 

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