Arbeitsvisum in Indien: Eine Navigationshilfe

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Im September 2014 kündigte Indiens Premierminister Narendra Modi eine Lockerung der Visumsbestimmungen für nicht ansässige Personen an. Seit langem wünschen sich Auswanderer einen vereinfachten Antragsprozess für Arbeitsvisa in Indien und diese Reform verstärkt die Hoffnungen der in Indien aktiven Ausländer.

Während die indische Regierung darüber nachdenkt, das „Touristenvisum bei Ankunft“ auf mehr Nationen auszuweiten (darunter Deutschland, Brasilien und die USA), um die Tourismusindustrie anzukurbeln, wird die Reform zum Arbeitsvisum eine schwierige Aufgabe für eine Regierung darstellen, die dringend neue Arbeitsplätze für die rasch wachsende Zahl der indischen Arbeitskräfte schaffen muss. Für Expatriates, die in Indien arbeiten, ist es daher nach wie vor empfehlenswert, sich mit dem aktuellen Verfahren auseinanderzusetzen.

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Benötigte Dokumente des Arbeitnehmers

Die indischen Behörden benötigen Dokumente des Antragstellers sowie des jeweiligen Arbeitgebers. Obwohl die Art der Dokumente oft von der Nationalität des Antragstellers abhängt, ist die Mehrheit der Unterlagen für Antragsteller aus Europa und Nordamerika gleich. Dennoch sollten Antragsteller und ihre Arbeitgeber über benötigte Dokumente mit dem indischen Konsulat in ihrem Heimatland besprechen.

Das Ausfüllen der Dokumente ist recht einfach und sollte nicht mehr als einen Tag beanspruchen. Zusätzlich zu mehreren Checklisten, Formularen und Erklärungen müssen ausländische Staatsbürger der meisten entwickelten Länder gewöhnlich folgende Unterlagen einreichen:

  • Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular;
  • Einen gültigen Reisepass;
  • Ein Passfoto;
  • Nachweis über die Adresse (z.B. durch den Führerschein oder einer Stromrechnung);
  • Einen detaillierten Lebenslauf.

Benötigte Dokumente des Arbeitgebers

Im Gegensatz zu den Unterlagen des Antragstellers können die Dokumente des Arbeitgebers eine Woche Vorbereitungszeit in Anspruch nehmen. Folgende Dokumente werden für gewöhnlich benötigt:

  • Ein Bewilligungsantrag, der eine Genehmigung für das Visum des Antragstellers erbittet;
  • Eine Verpflichtungserklärung, die bestätigt, dass der Arbeitgeber für den Antragsteller die Verantwortung übernimmt und im Falle regelwidrigen Verhaltens den Arbeitnehmer auf eigene Kosten in dessen Heimatland zurückführen wird;
  • Eine Erklärung zu Steuerschulden, die Verantwortungsübernahme über die Einkommensteuer des Antragstellers garantiert;
  • Ein Begründungsschreiben, dass nachweist, dass der Arbeitgeber keinen qualifizierten indischen Arbeitnehmer für diese Position finden konnte, samt Details über die einzigartige Spezialisierung und professionellen Fähigkeiten des Antragstellers;
  • Angaben über Job und Gehalt des Antragstellers;
  • Einen umfassenden Arbeitsvertrag;
  • Eine Kopie der permanenten Kontonummer (PAN – Permanent Account Number);
  • Die Gründungsurkunde des Unternehmens.

Mit Ausnahme der Gründungsurkunde und der PAN Karte, die gescannt werden können, müssen alle anderen Dokumente als Kopie des Originals eingereicht werden. Jede Kopie muss den Briefkopf des Unternehmens, die Unterschrift eines Senior Managers und den offiziellen Stempel der Firma tragen. Wegen dieser Vorgaben sind ausländische Angestellte darauf angewiesen, die benötigten Unterlagen des Arbeitgebers auf dem Postweg zu erhalten.

 

Wer kann ein Arbeitsvisum beantragen?

Einer der Gründe für die strengen Bewerbungsauflagen ist, dass Indien die Anzahl junger und unerfahrener Arbeitskräfte aus dem Ausland limitieren will. Seit der Wirtschaftskrise 2007/08 kamen viele Hochschulabsolventen aus Europa und Nordamerika nach Indien, um Erfahrungen auf dem boomenden indischen Arbeitsmarkt zu sammeln. Mit dem Ziel, Indiens stetig wachsende, junge Arbeiterschaft zu schützen, wurden Voraussetzungsanforderungen für Arbeitsvisa eingeführt. Folglich müssen ausländische Arbeitskräfte, die in einem Unternehmen oder einer Nichtregierungsorganisation in Indien arbeiten möchten, die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Der Antragsteller möchte für ein Beschäftigungsverhältnis in einem indischen oder einem ausländischen Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Indien einreisen;
  • Der Antragsteller hat ein hochqualifiziertes und professionelles Berufsprofil und wird von dem indischen Unternehmen auf Vertrags- oder Beschäftigungsbasis angestellt;
  • Der Antragsteller besetzt eine Position, die der Arbeitgeber nicht mit einem gleich qualifizierten indischen Mitarbeiter besetzen konnte;
  • Der Antragsteller wird nicht in einem routinemäßigen, büro- oder verwaltungsintensiven Job arbeiten;
  • Mit Ausnahme von Sprachlehrern, Köchen, Botschaftsangestellten oder Angestellten der indischen Hochkommission und freiwilligen Arbeitern, muss das Jahresgehalt des Antragstellers mindestens EUR 20.000 betragen.

Unternehmen, die in der Vergangenheit bereits Erfahrungen mit Visa-Anträgen gesammelt haben, sind oft gut auf die Unterstützung des Antragstellers vorbereitet. Unternehmen, die keine Erfahrung mit Visa-Anträgen haben, sollten darüber nachdenken, eine spezialisierte heimische Firma zur Unterstützung zu beauftragen. Mitarbeiter des Konsulats prüfen und untersuchen gelegentlich die Sprache wichtiger Dokumente, wie dem Bewilligungsantrag und dem Begründungsschreiben. Visa-Beratungsagenturen haben genaue Kenntnisse der Bewerbungsprozesse, stellen Formulare zur Verfügung und können zahlreiche Tipps zur Problemvermeidung geben.

Obwohl das Beantragen von Arbeitsvisa sehr umständlich sein kann, können gut vorbereitete Unternehmen den Prozess mit Leichtigkeit bewältigen. Schließlich sind die Vorteile ausländischer Angestellter vielfältig. Auswanderer haben die Möglichkeit, in einer der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften Erfahrungen zu sammeln. Arbeitgeber wiederum schaffen eine multikulturelle Arbeiterschaft, um gemeinsam die Chancen der aufstrebenden Nation Indien wahrnehmen zu können.

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte: Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Fabian.Knopf@dezshira.com

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