Investoren drängen auf Änderungen an Indiens Unternehmensgesetz

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DELHI – Mit dem Amtsantritt von Narendra Modi als Premierminister drängen indische Unternehmen und ausländische Investoren auf die Neugestaltung von mehreren Bestimmungen des Companies Act 2013.

Letztes Jahr wurde das Unternehmensgesetz 1956 durch das Unternehmensgesetz 2013 abgelöst, was neue Regulierungen für Unternehmensgründungen, Verantwortlichkeiten in Unternehmen und den Auflösungsprozess mit sich brachte. Die neue Version des Firmengesetzes aus 2013 (die am 1. April 2014 in Kraft tratt) sieht eine Reihe von Änderungen vor, einschließlich der Einführung von neuen Definitionen, einer Anhebung der Anzahl der Mitglieder in privaten Unternehmen von 50 auf 200 und Veränderungen an den Rollen und Standards denen ein unabhängiger Geschäftsführer folgen muss.

Unternehmensgesetz

Das neue Gesetz aus dem Jahr 2013 hat zur einer Welle der Unzufriedenheit unter den Unternehmen geführt. Diese verlangen von der neuen Regierung eine Überprüfung einiger Bestandteile des Gesetzes um Unklarheiten zu beseitigen und eine einheitlichere Interpretation der Regulierungen zu ermöglichen.

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Obwohl es einige Sorgen bezüglich der Einführung des Gesetzes gibt, drehen sich die gewichtigsten um die Geschäftsführer und die Mitgliedschaft in einem Aufsichtsgremium.

Das Gesetz sieht zurzeit vor, dass einer der Geschäftsführer für mindestens 182 Tage in Indien sein muss, was für ausländische und private Unternehmen schwierig sein kann. Obwohl es jetzt verpflichtend ist, mindestens eine Frau als Geschäftsführerin zu haben, umgehen dies viele Firmen indem sie ein weibliches Familienmitglied eines Investors ernennen.

Ein weiteres Thema ist der Zeitplan für die Registrierung eines Unternehmens. Während es früher möglich war, eine Unternehmensanmeldung innerhalb einiger Tage vorzunehmen, nimmt dieser Prozess nach dem neuen Gesetz mehrere Wochen in Anspruch. Auch will die neue Regierung, dass Unternehmen ihren Abschlussstichtag am 1. April haben, solange sie keine Ausnahmegenehmigung vom Nationalen Tribunal für Firmengesetz (National Company Law Tribunal), welches noch gegründet werden muss, haben.

Das Gesetz erweitert auch die Rolle der Wirtschaftsprüfer, indem es jetzt auch eine Beurteilung der Entscheidungsfindung des Managements verlangt. Dies ist nach Ansicht der Indischen Industriellenvereinigung (Confederation of Indian Industries, CII) ein unrealistischer Anspruch, der die Fähigkeiten des Prüfungsausschusses übersteigt. In Bezug auf diese Anforderung ist die Durchsetzung bei Zusammenschlüssen von ausländischen Unternehmen in der Regel strikter.

Weitere Probleme entstehen bei der Kapitalbeschaffung. Firmen sollen 50 % des Kapitals in eine Rücklage zur Bedienung der Gläubiger einbringen, was die Kapitalkosten deutlich erhöht. Ein Unternehmen zum Beispiel, dass USD 1 Million  benötigt, muss mindestens USD 2 Millionen beschaffen, da 50 % des Betrages zurückgelegt werden müssen.

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Die indische Industriellenvereinigung hat das Firmengesetz 2013 als zu zweideutig kritisiert. Im Besonderen hebt sie hervor, dass der Prozess zur Benennung unabhängiger Geschäftsführer schwierig zu interpretieren und nicht klar im Gesetz vorgeschrieben ist. Die CII weist außerdem darauf hin, dass mache Regelungen und Vorschriften Inkonsistenzen aufweisen.

In einem Versuch die Vertrauensdefizite zwischen der Regierung und der Geschäftswelt, die teilweise durch die mehrdeutige und unklare Art des Firmengesetzes vergrößert wurden, zu reduzieren, gibt es Anzeichen, dass die Modi Regierung die regulatorischen Hürden gegen Ende des Jahres reduzieren würde. Die Regierung hat in einem Entwurf vorgeschlagen gewisse Vorschriften unter anderem in Bezug auf Anleihen, Grundkapital, Abstimmungsrechte, Einfluss des Vorstands und Bestimmung des Buchprüfers zu entschärfen.

 

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